Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Shop der CAM Energy GmbH, Stand 01/2024

1. Geltungsbereich

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen der CAM Energy GmbH (im Folgenden „CAM Energy“) und ihren Kunden über die Webseite www.cam-energy.shop geschlossenen Verträge. Anders lautende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, CAM Energy hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäfts¬bedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn CAM Energy in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichender Bedin¬gungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Darstellung auf der Webseite stellt kein verbindliches Angebot dar. Der Kunde gibt durch seine Bestellung mit Anklicken des Buttons „Jetzt kosten-pflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt durch eine Auftragsbestätigung der CAM Energy zustande. Die CAM Energy kann das An-gebot innerhalb von einer Woche annehmen.

2.2 Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Angaben vor Absendung seiner Bestellung zu überprüfen und Eingabefehler zu korrigieren.

2.3 Der Vertragstext wird von der CAM Energy unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen gespeichert. Er wird dem Kunden mit der Auftragsbestätigung per E-Mail übermittelt. Über die Webseite ist der Vertragstext nach Absendung der Bestellung nicht mehr abrufbar.

2.4 Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist deutsch

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise. Die Umsatzsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen, soweit diese anfällt. Die Preise gelten für die Lieferung DAP (Lieferadresse des Kunden) gemäß INCOTERMS 2020.

3.2 Als Zahlungsmöglichkeiten stehen die Zahlung über Paypal, Paypal Lastschrift oder Paypal Kreditkarte, eine Vorkasse-Zahlung oder die Möglichkeit des Kaufs auf Rechnung zur Verfügung. Für Kunden, die eine Bestellung nicht als registrierte Kunden, sondern als Gast tätigen, besteht die Möglichkeit des Kaufs auf Rechnung (neben den übrigen Zahlungs¬möglichkeiten) nur bis zu einem Bestellwert von EUR 1.500.

3.3 Mit Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist gerät der Kunde in Zahlungsverzug und ist zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. verpflichtet. Ansprüche auf Ersatz eines weitergehenden Verzugsschadens bleiben unberührt.

3.4 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von CAM Energy anerkannt sind. Diese Einschränkung gilt nicht für Ansprüche des Kunden wegen Mängeln oder teilweise Nichterfüllung des Vertrages, die aus demselben Vertrag resultieren wie die Ansprüche der CAM Energy.

4. Lieferung

4.1 Die Lieferung erfolgt DAP (Lieferadresse des Kunden) gemäß INCOTERMS 2020. Der Übergang der Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware bestimmt sich nach der vorstehenden Regelung der INCOMTERMS 2020. Der gesetzlichen Regelungen zum Gefahrübergang im Falle des Annahmeverzuges bleiben unberührt.

4.2 Die Lieferung erfolgt ausschließlich an Lieferorte innerhalb Deutschlands.

4.3 Durch CAM Energy nicht zu vertretende Ereignisse, die CAM Energy an der Leistungserbringung hindern, wie Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Epidemien und Pandemien, behördliche Anordnungen, Krieg, Naturkatastrophen und andere Ereignisse höherer Gewalt entbinden CAM Energy von der Erfüllung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen, solange die Behinderung andauert. Im Falle von Epidemien oder Pandemien gilt dies auch dann, wenn diese bei Vertragsschluss bereits eingetreten waren, sofern deren konkrete Auswirkungen auf den Vertrag bei Vertragsschluss CAM Energy weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. CAM Energy verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer eines solchen Ereignisses zu unterrichten. Dauert eine solche Behinderung länger als drei Monate an, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurücktreten, der Kunde jedoch nur nach entsprechender Ankündigung. Eine etwaige bereits erbrachte Gegenleistung wird in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.

4.4 Haftet CAM Energy wegen Lieferverzuges, so ist die Verpflichtung von CAM Energy zum Ersatz von Verzögerungsschäden (Schadensersatz neben der Leistung) auf maximal 5 % des Nettokaufpreises der verspäteten Lieferung begrenzt, es sei denn CAM Energy oder deren Erfüllungsgehilfen ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Für die Haftung auf Schadensersatz statt der Leistung gelten die Haftungsregelungen gemäß Ziff. 8 dieser Verkaufsbedingungen.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 CAM Energy behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Sofern zwischen dem Kunden und CAM Energy ein Kontokorrentverhältnis besteht, bezieht sich der Eigentumsvorbehalt auch auf den jeweils anerkannten bzw. den kausalen Saldo.

5.2 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde CAM Energy unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, CAM Energy die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Abwendung des Eingriffs zu erstatten, haftet der Kunde für den der CAM Energy ent¬standenen Ausfall.

5.3 Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt CAM Energy jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich USt) der Forderung von CAM Energy ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die CAM Energy zustehende Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. CAM Energy verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsver¬pflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt ist. Liegen diese Voraussetzungen nicht mehr vor, so kann CAM Energy verlangen, dass der Kunde CAM Energy die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern gegenüber die Abtretung offenlegt.

5.4 Ist der Eigentumsvorbehalt oder die Abtretung nach dem Recht, in dessen Bereich sich die Ware befindet, nicht wirksam, so gilt die dem Eigentumsvorbehalt oder der Abtretung in diesem Bereich entsprechende Sicherung als vereinbart. Ist zur Entstehung die Mitwirkung des Kunden erforderlich, so ist er verpflich¬tet, auf seine Kosten alle zumutbaren Maßnahmen (wie beispielsweise Registrierungs- oder Publikations¬erfordernisse) zu treffen, die zur Begründung und Erhaltung solcher Rechte erforderlich sind.

5.5 CAM Energy verpflichtet sich, die bestehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt CAM Energy.

6. Mängelgewährleistung

6.1 Ansprüche des Kunden wegen etwaiger Mängel des Kaufgegenstands setzen voraus, dass dieser die Ware unverzüglich nach Ablieferung, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, untersucht und etwaige im Zuge der Untersuchung Mängel unverzüglich angezeigt hat. Rügeobliegenheit im Falle später zu Tage tretender verdeckter Mängel bleiben unberührt. Mängelrügen sind mindestens in Textform auszusprechen.

6.2 Ist der Kunde seinen Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen, so stehen ihm im Falle eines Mangels die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit der Maßgabe zu, dass die Wahl der Art der Nacherfüllung nach § 439 BGB CAM Energy obliegt. Schaden¬ersatzansprüche bestehen nur unter den unter Ziff. 7 vereinbarten Voraussetzungen.

6.3 Die Gewährleistungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Ablieferung der Sache. Abweichend hiervon gilt die gesetzliche Gewährleis¬tungsfrist von zwei Jahren für Schadensersatz¬ansprüche aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen oder schuldhafter Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die gesetzliche Verjährungsregelung des § 445b BGB bleibt unberührt.

7. Haftung

7.1 CAM Energy haftet vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Soweit CAM Energy und ihren Erfüllungsgehilfen weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen ist, ist die Schadensersatzhaftung in den vorgenannten Fällen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.2 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.3 Soweit nicht vorstehend abweichend geregelt, ist die Haftung auf Schadensersatz ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Für die Haftung wegen Verzuges gilt ergänzend die Haftungs-begrenzung nach Ziff. 4.4.

7.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten ent-sprechend, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt.

8. Rechtswahl und Gerichtsstand

8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

8.2 Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitig¬keiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag Essen (Oldenburg). Die vorstehende Gerichtsstands¬vereinbarung gilt entsprechend, wenn der Kunde Unternehmer ist und seinen Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat als der Bundesrepublik Deutschland hat.